Schulvertrag

Die Schulvereinbarung der GSM

schulvereinbarung_banner_620px

 

 

 

 

 

 

Am 5. September 2006 hat die Schulkonferenz der Gesamtschule Duisburg Meiderich nach langer und intensiver Vorberatung unter Eltern, Lehrern und Schülern einstimmig die Einführung einer so genannten Schulvereinbarung beschlossen, welche mit dem Beginn des zweiten Halbjahres im Schuljahr 2006/2007 in Kraft getreten ist.

Inhalt dieser Schulvereinbarung sind die an sich selbstverständlichen und schon immer geltenden Regeln für ein konfliktfreies Zusammenleben und gemeinsames erfolgreiches Lernen in der Schule. Sie werden in der Schulvereinbarung in Erinnerung gerufen und ausdrücklich und damit verbindlich formuliert, so dass alle an der Schule Beteiligten und in ihr Arbeitenden ihre jeweiligen Rechte und Pflichten genau kennen und sich danach verhalten.

Die Schulkonferenz hat sich bei ihrer einstimmigen Entscheidung für die Schulvereinbarung genau wie bei der Einführung des sog. „Trainingsraumes” von drei einfachen Grundregeln für das gemeinsame Leben und Arbeiten in der Schule leiten lassen:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!
  2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
  3. Jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren!

Das gemeinsame Interesse von Eltern, Schülern und Lehrern muss es sein, in der Schule in einer freundlichen Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Toleranz, der Gewaltfreiheit und der Rücksichtnahme auf Mitmenschen, Gebäude und Einrichtungen mit einander umzugehen und zu lernen; nur unter dieser Voraussetzung kann jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich lernen und gefordert werden.

Die Schülerinnen und Schüler

 

die Eltern bzw. Erziehungsbererechtigten … und …

 

die Lehrerinnen und Lehrer verpflichten sich zur Einhaltung ihrer Vereinbarung.